Paolo Guerrero darf nach langem Rechtsstreit an der Fußball-WM in Russland teilnehmen. Der peruanische Stürmer erreichte vor dem Schweizer Bundesgericht eine provisorische Aussetzung der vom Internationalen Sportgerichtshof Cas verhängten Dopingsperre, die die Teilnahme des Kapitäns an der für Peru ersten WM seit 1982 eigentlich verhindert hätte.
Das Bundesgericht habe bei seiner Entscheidung "den diversen Nachteilen Rechnung getragen, die der bereits 34 Jahre alte Fußballspieler erleiden würde, wenn er nicht an einer Veranstaltung teilnehmen könnte, welche die Krönung seiner Fußballer-Karriere darstellen wird", heißt es in der Gerichtserklärung. Zudem habe man berücksichtigt, dass Guerrero nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt habe.
Die Fifa und die Wada hätten zudem "beide ein Verhalten gezeigt, aus dem geschlossen werden darf, dass sie nicht kategorisch gegen eine Teilnahme des Beschwerdeführers an der WM sind". Über die Sperre an sich, gegen die Guerrero ebenfalls Beschwerde eingereicht hat, wurde noch nicht entschieden, sondern allein über Aufschiebung.
"Pure Gerechtigkeit"
"Diese Entscheidung empfinde ich als pure Gerechtigkeit", sagte Guerrero: "Ich muss mich ausdrücklich beim Gericht bedanken." Zuletzt hatte der Stürmer sogar bei Fifa-Präsident Gianni Infantino vorgesprochen. Die Unterstützung war groß: Die Nationalmannschaftskapitäne der Gruppengegner, Hugo Lloris (Frankreich), Mike Jedinak (Australien) und Simon Kjaer (Dänemark) plädierten in einem offenen Brief für die Aussetzung der Sperre. Auch die internationale Spielervereinigung FIFPro teilte mit, das höhere Strafmaß sei "unfair und unverhältnismäßig".
Guerrero war im Oktober 2017 bei einer Dopingkontrolle nach dem 0:0 im Qualifikationsspiel gegen Argentinien positiv getestet worden. Der Weltverband FIFA hatte den 34-Jährigen zuletzt nur für sechs Monate aus dem Verkehr gezogen, wogegen die Welt-Anti-Doping-Agentur Wada aber Einspruch beim Cas eingelegt hatte.
Die höchste sportrechtliche Instanz verhängte dann eine 14-monatige Sperre. Auch weil der Cas aber bislang keine Begründung des Urteils verschickte, entschied das Bundesgericht die Aufschiebung der Sanktion. Der Cas wird der Aussetzung der Sperre nicht widersprechen, hatte der Internationale Sportgerichtshof bereits zuvor mitgeteilt.
spiegel
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